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04.02.2012 - 06:53 

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Häufige Fragen
Verschicken Sie Angebote auch per e-Mail?
Nein. Als Online-Reisevermittler setzen wir ausschliesslich auf eine schnelle und einfache Suche auf unserer Internetseite. Da der Reise-Markt sehr dynamisch ist und Angebote innerhalb weniger Sekunden ausgebucht sein können, verschicken wir keine Angebote per e-Mail. Bitte sehen Sie deshalb von Reiseanfragen per e-Mail ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter unter Tel.: 0991-37 41 19-9283. Sie erhalten dann telefonisch alle notwendigen Auskünfte.
 

Wie kann ich eine Reise buchen?
Sobald Sie ein passendes Angebot gefunden haben, klicken Sie darauf, um die Details und ggf. Hotelfotos anzusehen. Dann folgen Sie einfach den Angaben. Achten Sie bitte auf die richtige Schreibweise, da diese Angaben in die Tickets übernommen werden.  Bitte beachten Sie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Ihrer verbindlichen Buchung ruft unser Call Center während der Geschäftszeiten zurück, um die Buchung zu bestätigen.
 

Wann kann ich sicher sein, dass die Buchung funktioniert hat?
Unser Call Center ruft Sie nach Ihrer Buchung (innerhalb der Geschäftszeiten) zurück und bestätigt Ihnen Ihre Buchung.
 

Kann ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?
Sie können eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen für den Fall, dass sie unverschuldet eine Reise nicht antreten können. Melden Sie dies bitte bei Ihrer telefonischen Bestätigung beim Call Center an, oder soweit möglich wählen Sie dies bei Ihrer Online-Buchung.
 

Gibt es Rail&Fly (kostenlose Bahnfahrt zum Abflughafen)?
Einige Reiseveranstalter bieten ein deutschlandweites Bahnticket zum Abflughafen an. Wenn Ihre Reise ein solches "Rail&Fly"-Angebot enthält, erhalten Sie dieses natürlich auch bei uns. Fragen Sie nach "Rail&Fly"-Angeboten, wenn das Call Center Ihre Reisebuchung telefonisch rückbestätigt.
 

Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
Die Fluggesellschaften haben unterschiedliche Bestimmungen für den Transport von Gepäck. Im Allgemeinen sind pro Person 20 Kilogramm Reisegepäck, sowie fünf Kilogramm Handgepäck zulässig. Das Handgepäck ist zum Teil auf ein Gepäckstück beschränkt. Zu den genauen Bestimmungen Ihrer Reise fragen Sie bitte unser Call Center .
 

Sonderwünsche / Sportgepäck / Kinderwagen
Sie möchten besonderen Service? Viele Fluggesellschaften bieten auf Anfrage vegetarische Mahlzeiten, Sondertransport von Sportgepäck , Rollstühlen oder Kinderwagen. Diese Sonderleistungen müssen teilweise bezahlt und unbedingt vorher bei den Airlines angemeldet werden. Welchen Service Ihre Airline bietet und was es kostet, erfragen Sie bitte bei unserem Call Center.
 

Kann ich am Vorabend einchecken?
Einige Charterfluggesellschaften bieten die Möglichkeit, am Vorabend des Abfluges am Flughafen einzuchecken und das Gepäck aufzugeben. Am Abflugtag sparen Sie somit Zeit und Nerven und müssen erst etwa eine Stunde vor Abflug am Flughafen sein. Wenn Sie Ihr Gepäck am Abflugtag aufgeben, müssen Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Airline sein. Unser Call Center sagt Ihnen, welche Airlines diesen Service anbieten.

Wie bezahle ich meine gebuchte Reise?
Die Reiseveranstalter bieten unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten, üblich sind Kreditkarte, Überweisung und Lastschriftverfahren. Welche Art der Bezahlung in Ihrem Fall in Frage kommt, sagt Ihnen unser Call Center bei der telefonischen Rückbestätigung Ihrer Buchung. Hier erhalten Sie auch die nötige Bankverbindung.

Wie und wann bekomme ich meine Tickets?
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie bequem per Post. Dies ist auch bei Lastminute-Buchungen oftmals möglich. Bei sehr kurzfristigen Buchungen, werden die Unterlagen am Flughafen hinterlegt. Das genaue Vorgehen spricht unser Call Center mit Ihnen ab.

Wozu brauche ich den Sicherungsschein und wie bekomme ich den?
Seit 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet, sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern (§ 651k BGB). Sie erhalten mit Ihren Reiseunterlagen das Original des sogenannten Sicherungsscheins. Wird der Anbieter Ihrer Reise zahlungsunfähig, bevor oder während Sie im Urlaub sind, begleicht ein Versicherer oder Kreditinstitut den Schaden. Dabei werden Ihnen bereits bezahlte Reiseleistungen (auch Anzahlungen) erstattet, die aufgrund des Konkurses ausgefallen sind, sowie Aufwendungen, die Ihnen eventuell durch eine selbst zu organisierende Rückreise entstehen. Den Sicherungsschein sollten Sie sorgfältig aufbewahren und unbedingt mit auf die Reise nehmen. Müssen Sie Ansprüche gegen einen Versicherer geltend machen, zählt lediglich ein Originalschein, nicht aber Kopien.
 

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